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Vor dem LG München I hat sich die Finanzfirma A. AG – die ihren Sitz in dem bayerischen Villenort Grünwald hat – dazu verpflichtet, an eine 83-jährige Anlegerin Schadensersatz zu leisten.
Am Grauen Kapitalmarkt verlorenes Geld ist meist unwiederbringlich verloren. Dass es sich trotzdem lohnt, für falsche Beratung Verantwortliche in die Schadenersatzpflicht zu nehmen, beweist ein aktuelles Urteil.
Kapitalanlagen in Form von Aufkäufen von Policen amerikanischer Lebensversicherungsgesellschaften wie der „Massachussets Mutal Life Insurance Co.“ sind alles andere als eine sichere Anlage – so viel steht fest!
Eine von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass vertretene Anlegerin hatte einen Finanzberater auf Schadensersatz in Anspruch genommen (in Höhe von knapp € 30.000,00). Das Landgericht Ellwangen hat der Klage mit Urteil vom 06.02.2015 stattgegeben.
Im Streitfall hatte ein Anleger nach Beratung durch einen Finanzexperten einen Vertrag mit einer Firma mit Sitz auf den British Virgin Islands geschlossen. Gegenstand der Geldanlage war der Erwerb von Bezugsrechten einer bereits für einen US-Bürger abgeschlossenen Lebensversicherung.
Vor dem OLG München wurde ein Anwalt auf Schadensersatz verklagt, der als Treuhänder für die Firma MKV aufgetreten ist.
Das LG Traunstein hat am 14.08.2014 entschieden, dass an die von Dr. Klass vertretene Klägerin € 15.600 zzgl. Zinsen zu zahlen sind.
Das Landgericht Traunstein hat den ehemaligen Treuhänder der MKV Münchener Kapital- & Vermögensverwaltung KG zum Schadensersatz verurteilt.
Kreditinstitute sind erfindungsreich, wenn es darum geht, die Produkte zu beschreiben, die sie ihren Kunden verkaufen. Die Anlagestrategien heißen zum Beispiel "Wachstum", "Chance" oder ähnlich. Damit verschleiern die Geldhäuser aber die Risiken, entschied nun das Oberlandesgericht Stuttgart am 18.12.2013 (Az. 9 U 52/13). Darüber hat die Süddeutsche Zeitung am 15.01.2014 berichtet.