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zum Kapitalanlegerschutz

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Prozessführung

Ein wichtiges Gebiet anwaltlicher Tätigkeit ist die Prozessführung – d. h. die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen vor Gericht. Der Anwalt muss das hierfür notwendige Handwerkszeug beherrschen und sich in der Zivilprozessordnung gut auskennen. Dies ist insbesondere im Kapitalanlagerecht wichtig. Der Fachmann ist gefragt: Zu welchem Zeitpunkt müssen welche Verfahrensanträge gestellt werden, welche Beweisangebote sind zu unterbreiten, welche Strategie und Taktik sind zu wählen?

Kurzum: Es geht um die interessengerechte Gestaltung des Verfahrens im Anlegerschutzprozess.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass II ist diesbezüglich „ein alter Hase“ und weiß nur zu gut, auf welche Punkte man vor Gericht acht geben muss. Stets ist dabei der Einzelfall entscheidend: Es gibt Situationen, denen man mit Ruhe und Gelassenheit begegnen sollte. In anderen Fällen kommt man nicht umhin, energisch und bissig zu handeln. Für RA Dr. Klass hat ein Grundsatz oberste Priorität: Im Gerichtssaal mit Herzblut aufzutreten und die Mandantschaft kämpferisch bis zum Erfolg zu begleiten!

Anlegerschutz-Thema

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