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Kosten / Anwaltswechsel

Unzufrieden mit dem bisherigen Anwalt? - In kapitalanlagerechtlichen Streitigkeiten ist die Beauftragung eines Anwalts die Regel. Es gibt aber Situationen, in denen Mandant und Anwalt nicht mehr miteinander können. Die Ursachen dafür können mannigfaltig sein. So kann z.B. der Mandant der Meinung sein, dass der Anwalt, da im Anlagerecht ersichtlich unerfahren, unnötig in die falsche Richtung recherchiert und gehandelt hat. Der einzige Ausweg aus einer solchen Situation ist dann häufig ein Anwaltswechsel, der dazu beitragen kann, dass ein Verfahren doch noch zu einem für den Mandanten guten Ende geführt wird. Allerdings ist ein Anwaltswechsel immer mit zusätzlichen Kosten verbunden. Denn Anwälte haben bei einem Mandatsentzug das Recht, mit ihrem bisherigen Mandanten abzurechnen. Der Honoraranspruch ist der Höhe nach abhängig vom Stand des Verfahrens.

Tipp: Vor einem Anwaltswechsel eine rechtliche Zweitmeinung einholen!

Manchmal laufen Streitigkeiten im Anlagerecht nicht so, wie sich das die Betroffenen vorstellen. Eine zweite Meinung kann insoweit ggf. Schaden verhindern oder zumindest Sicherheit geben, doch auf dem richtigen Weg zu sein. Diese Option ist vor allem interessant, weil ein Anwaltswechsel regelmäßig mit Zusatzkosten verbunden ist (siehe oben). Wenn sich also die Einschaltung eines anderen Anwalts nicht lohnt oder aus anderen Gründen zu kompliziert oder nicht angezeigt ist, ist es ratsam, zunächst eine Zweitmeinung eines Spezialisten im Kapitalanlagerecht einzuholen. Der Zweitanwalt hat den Vorteil, dass er die Angelegenheit unbefangen prüft. Der Mandant kann damit die Einschätzung seines bisherigen Anwalts recht einfach mit der Beurteilung eines weiteren Experten abgleichen lassen. Eine Zweit­meinung kann evtl. auch alternative Ansätze zu einem Problem aufzeigen und eine wertvolle Hilfe in der Entscheidungs­findung darstellen.

RA Dr. Klass hat in dieser Hinsicht bereits etliche Klienten weiterhelfen können. Im Kapitalanlagerecht ist RA Dr. Jürgen Klass II ebenso gutachterlich tätig. Ein Rechts­gutachten kann bei einer unsicheren Rechts­lage alle Risiken umfassend bewerten und in Vergleichs­verhand­lungen von besonderem Wert sein.

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