Verbraucherrechte bei Finanzdienstleistungen und Kapitalanlagen

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Honorarvereinbarung

Leider versagt vielen Geschädigten die Rechtsschutzversicherung die Gefolgschaft. Das bedeutet, dass unsere Mandanten keinen Kostenschutz erhalten. Es besteht dennoch die Möglichkeit, die Kostenbelastung gering zu halten. Wir bieten an, außergerichtlich zu einem Stundensatz von Euro 180 zzgl. MwSt. zu arbeiten. Dabei kann auf Wunsch zusätzlich vereinbart werden, dass sich die Anwaltstätigkeit zunächst auf nicht mehr als fünf oder zehn Arbeitsstunden erstrecken darf. Dadurch bekommen unsere Mandanten Rechtssicherheit und können das Honorar klar kalkulieren.

Mit dem Stundensatz werden sämtliche außer- bzw. vorgerichtlichen Tätigkeiten abgegolten. Hierzu zählen insbesondere: Mandatsbezogenes Akten- und Literaturstudium, Auswertung der übergebenen Unterlagen mit rechtlicher Bewertung der Angelegenheit und Individualisierung der Anspruchsgegner, Rechtsprechungsrecherche, mündliche und fernmündliche Besprechungen mit dem Auftraggeber und Dritten, Fahrt- und Wartezeiten bei Terminwahrnehmungen beim Auftraggeber, Anfertigungen von Anspruchsschreiben, Verträgen und sonstigen Schriftstücken, Korrespondenz mit Auftraggeber, Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, etc.

Anlegerschutz-Thema

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