90.000 € Schadensersatz
Das Landgericht Landshut hat auf Veranlassung von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass einen Kapitalanlagevermittler zu Schadensersatz von über Euro 90.000,- verurteilt.
Geklagt hat ein 65-jähriger Anleger, der in einer kleinen Gemeinde in Oberbayern wohnt, alleinstehend ist und in dessen Vertrauen sich ein Finanzvermittler eingeschlichen hatte.
Der Rentner, vertreten durch RA Dr. Klass, wurde dazu überredet, die für die Alterssicherung bestimmten Ersparnisse im Ausland anzulegen; dies wollte der Finanzspezialist organisieren und nahm zu diesem Zweck das Geld persönlich in Empfang, um es in die Schweiz weiterzuleiten. Das Geld sollte dem Kläger spätestens zum 01.09.2014 wieder zur Verfügung stehen. Einschließlich der Zinsen würde sich dann, so das Versprechen des Vermittlers, der eingesetzte Betrag verdoppelt haben. Das Geld sollte bei der „BGL in Zürich, Rennweg 57“ deponiert werden.
Kaum hatte indes der selbsternannte Vermögensfachmann das Geld in seinen Händen, ließ er nichts mehr von sich hören. Mittelverwendungsnachweise wurden vergeblich angefordert.
Aufgrund der Überrumpelung und Täuschung hat Dr. Klass Zivilklage zum Landgericht Landshut erhoben. Mit Urteil vom 26.08.2013 – Az.: 54 O 1591/13 wurde der Finanzberater verurteilt, Schadensersatz in Höhe von € 91.999,32 zu leisten (investiertes Kapital plus Anwalts- und Gerichtskosten).
In der Begründung führen die Richter am Landgericht unter anderem aus:
„Unter Zugrundelegung des klägerischen Vortrags besteht gegen den Beklagten ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung (§ 823 Abs. 1 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB). Der Beklagte versprach dem Kläger in den Jahren 2004 und 2006 die gewinnbringende Anlage der ihm anvertrauten Gelder dergestalt, dass er dem Kläger im September 2014 einen Betrag von € 190.000,00 zur Verfügung stellen würde. Tatsächlich hatte der Beklagte nach Aktenlage zu keiner Zeit vor, eine entsprechende Anlage vorzunehmen. Dies ergibt sich schon daraus, dass der Beklagte eine Verdoppelung des angelegten Betrages binnen zehn Jahren versprach, was angesichts der Wirtschaftslage nur mit unrealistischen Renditen erwirtschaftbar wäre. Für das Vorgehen des Beklagten spricht auch die Tatsache, dass er sich ohne Nachricht an den Kläger nach Frankreich abgesetzt hat.
Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht, der das Urteil für seinen Mandanten erwirkt hat, zeigt sich zufrieden: „Für uns ist diese Entscheidung ein wichtiges Signal. Sie bestätigt uns, dass private Kapitalanleger, die durch Finanzbetrüger geschädigt wurden, nichts unversucht lassen sollten, ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.“