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Als Lektüre zu empfehlen ist die Warnliste „Geldanlageangebote“ der Stiftung Warentest. Sie gibt Anlegern einen Überblick über dubiose, unseriöse oder riskante Geldanlageangebote.
Weiterlesen: Warnliste „Geldanlageangebote“ der Stiftung Warentest
Am 10. Juli 2015 ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz hat für Anbieter von Vermögensanlagen neue Pflichten eingeführt.
Der deutschlandweit für Anleger von misslungenen Kapitalmarkt-Produkten tätige Münchner Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass - www.forum-anlegerschutz.de - ist Referent einer Veranstaltung der Volkshochschule München zum Thema "Schutz vor Betrugsfallen bei Kapitalanlage-Produkten . Termin ist am 27. April 2016 von 18 bis 19.390 Uhr in Gasteig, Rosenheimer Straße 5.
Thema Anwalts- und Gerichtskosten: Kapitalanlagesachen sind von älteren Rechtsschutzversicherungsverträgen häufig noch erfasst. Doch dies ist nur die Theorie. In der Praxis gehen einige Versicherungsgesellschaften zunehmend dazu über, den Deckungsschutz – wenn überhaupt – erst nach langem Hin und Her zu gewähren.
Weiterlesen: Rechtsschutzversicherung für Kapitalanleger – Fluch oder Segen?
Banken und Sparkassen kassieren zu Unrecht doppelt! Jeder Handschlag in der Bank kostet Geld. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Auflösung eines Immobilienkredits. Häufig bitten die Geldhäuser ihre Kunden insoweit gleich zweimal zur Kasse: Zusätzlich zur Entschädigung für die entgangenen Zinsen (Vorfälligkeitsentgelt) verlangen die Institute eine pauschale Gebühr für die Bearbeitung der Sache.
Weiterlesen: Vorfälligkeitsentgelte und Bearbeitungsgebühren