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Am 10. Juli 2015 ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz hat für Anbieter von Vermögensanlagen neue Pflichten eingeführt.
Der Bundesrat hat am 06.02.2015 die Pläne der Bundesregierung für einen verbesserten Kleinanlegerschutz auf dem "Grauen Kapitalmarkt" beraten und zu dem Gesetzentwurf umfangreich Stellung genommen.
Das Bundeskabinett hat am 19.11.2014 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme beschlossen.
Die EU will für mehr Transparenz bei Bankgeschäften sorgen. „Für die meisten Kunden von Banken und Sparkassen ist es nach wie schwierig, die unterschiedlichen Modalitäten und Bedingungen zu unterscheiden. Ein Preis- und Leistungsvergleich zwischen den verschiedenen Instituten ist nur schwer möglich“, sagt Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.