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Private Geldinstitute, Genossenschaftsbanken und Sparkassen haben insbesondere zahlreichen älteren Kundenriskante Schiffs-, Medien- und Immobilienfonds vermittelt. Die Senioren waren mit dieser Form der Geldanlage aber schlecht beraten, wollten sie doch im Regelfall ihre Ersparnisse sicher investieren und keine Beteiligungen erwerben, bei denen zum Teil 15-20 % des Kapitals schon zum Zeitpunkt der Unterschrift für Provisionen und Kosten verwendet worden sind.
Außerdem wünschten sie Anlagen, deren Früchte sie auch zu Lebzeiten ernten können. Bei einer Beteiligung mit zwei Jahrzehnten Laufzeit ist dies jedoch wenig wahrscheinlich, wenn etwa der Rentner im Zeitpunkt der Zeichnung bereits im hohen Alter von 80 Jahren ist. Hinzu tritt: Eine Vielzahl von Beteiligungsfonds hat sich nicht prospektgemäß entwickelt; das Anlegerkapital wurde zum Gutteil vernichtet. Was ist aus Sicht der Betroffenen in diesen Fällen zu tun?
+++Sofern Sie sich im Zusammenhang mit dem Kauf von Wertpapieren (Aktien, Optionsscheinen) schlecht beraten fühlen und dadurch Geld verloren haben oder Ihnen ein Angebot suspekt vorkommt, können Sie der BaFin schreiben. Bei begründeten Beschwerden wendet sich die BaFin an das betroffene Institut und hakt dort nach. Ihre Hinweise helfen dabei, Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz zu entdecken und dagegen vorzugehen (z.B.: organisatorische Mängel in der Ablauforganisation, nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung, über den Einzelfall hinaus bedeutsames Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter etc.). Liegen Anhaltspunkte für entsprechende Verstöße vor, prüft die BaFin, inwieweit sie innerhalb ihrer Handlungsbefugnis Maßnahmen ergreifen wird. Hier geht’s zum Online-Beschwerdeformular – BANKEN: https://www.bafin.buergerservice-bund.de/bank.aspx
+++Daneben können Sie sich auch bei sog. Ombudsleuten beschweren. Viele Banken haben sich solchen privaten Streitschlichtern unterworfen. Diese Schlichtungsstellen sind bei den Interessenverbänden der jeweiligen Unternehmen angesiedelt.
+++Haben Sie das Gefühl, dass Ihnen ein betrügerisches Angebot gemacht wird oder Sie auf einen Betrüger hereingefallen sind, erstatten Sie so schnell wie möglich Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Die strafrechtliche Verfolgung von (Kapitalanlage-)Betrug ist Aufgabe dieser Ermittlungsbehörden.
+++Individuelle Beratungen zu Fragen aus dem Kapitalanlagerecht bieten Ihnen auch die Verbraucherzentralen. Anschriften von Verbraucherzentralen und weitere Informationen können Sie unter www.verbraucherzentrale.de abrufen.
+++Bei Rechtsstreitigkeiten sollten Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten lassen. Diesbezüglich gibt es Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, die sich – wie z.B. RA Dr. Klass – auf Fragen des Anlegerschutzes spezialisiert haben.
Nutzen Sie unseren Fragebogen für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Senden Sie uns den Fragebogen ausgedruckt per Post oder gescannt per Mail oder Fax zu.