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„Letztendlich trägt dieses Urteil die Verantwortung wieder dorthin, wo sie hingehört – nämlich zu den damalig Haupt-Verantwortlichen!“ Dr. Jürgen Klass, Anlegerschutzanwalt mit Kanzleisitzen in München und Rosenheim, freut sich über ein für eine Mandantin erstrittenes Urteil des Landgerichts Kempten. In Bezug auf eine fehlerhafte Anlageberatung wurde nicht etwa irgendwer aus der Kette der möglicherweise beteiligten Vermittler zu Schadensersatz verurteilt, sondern mit einem ehemaligen Filialleiter der Volksbank Allgäu auch mal ein Bankmanager, der in Eigenregie die älteren Kunden, die ihn schon lange kannten, zu Hause aufsuchte und vertrauensvoll in Gelddingen beriet.
„Der Handel mit ausländischen Versicherungspolicen ist eigentlich keine Option für Anleger, die auf Sicherheit gehen wollen und ihr Geld in eine alternative Altersvorsorge stecken möchten!“ – Für Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in München, ist es daher nur folgerichtig, dass es für Anlagen dieser höchst spekulativen und komplizierten Art einen Ausweg gibt, falls falsche Beratung im Raum steht und der Anleger nicht das Finanzmarktprodukt erhalten hat, das zu ihm passt und dessen Risiken er abschätzen konnte.
Ein Vermittler, der als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers anzusehen ist und der im Pflichtenkreis des Anbieters der Vermögensanlage tätig wird, kann auch eigenen beratungs vertraglichen Aufklärungspflichten unterliegen (vgl. OLG Karlsruhe, 12.03.2013 - 17 U 175/12). Wenn der Käufer einer Wohnung falsch informiert wird, kann er den Vermittler direkt verklagen. Der Vermittler muss dann aus dem Gesichtspunkt der beratungsvertraglichen Pflichtverletzung den Schaden ersetzen, der dem Käufer aufgrund des Immobilienanlagegeschäfts entstanden ist.
Erneut bekommt im Namen des Volkes eine geprellte Kapitalanlegerin ihr Geld zurück. +++ Das Amtsgericht München hat erstinstanzlich einen Anlageberater aus der Landeshauptstadt dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von insgesamt knapp 5.000 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Auch muss er sämtliche Kosten des Rechtsstreits tragen (Urteil vom 14.03.2013, Az.: 244 C 33376/12).
Obwohl die Frau ihr Geld ausdrücklich nur in sichere Anlagen stecken wollte, hatte der Berater ihr im Jahr 2008 eine angebliche „Festzinsanlage“ der Bayernareal Finanzierungs GmbH vermittelt. Es würde sich um eine Investition auf dem Münchner Immobilienmarkt und damit um eine sichere Sache handeln, so der Mann. Eine jährliche Rendite von mindestens neun Prozent versprach er ihr – doch diese blieb aus. Stattdessen musste das Amtsgericht Passau zwischenzeitlich sowohl über das Vermögen der Bayernareal Finanzierungs GmbH als auch über das Vermögen des Schwesterunternehmens Bayernareal Immobilien GmbH & Ko. KG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnen.
Den entstandenen Schaden muss der Berater der Anlegerin aus München nun vollumfänglich ersetzen. Auch die entgangenen Zinsen, die sie seitdem mit einer sicheren Geldmarktanlage erzielt hätte, muss er ihr zahlen. Der dem Bayernareal-Investment zugrundeliegende Prospekt sei mangelhaft und weise Fehler auf, Risiken würden verharmlost, die Bezeichnung als „Festzinsanlage“ und Angaben über die Bonität der Emittentin seien irreführend, so die Richterin. Auch sei der Berater nicht seiner Verpflichtung nachgekommen, das Kapitalanlagekonzept auf Plausibilität zu prüfen.
„Ein Kapitalanlagevermittler betrachtet sich in der Regel als Fachmann für Geld- und Vermögensfragen. Allzu oft wird aber vergessen, dass er – als selbsternannter Experte – in einem gewissen Umfang auch verpflichtet ist, das Geschäftsmodell bzw. das Finanzkonzept auf wirtschaftliche Tragfähigkeit hin zu prüfen. Sonst kann er dem Laien keine sachgerechte Auskunft erteilen“, unterstreicht Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus München, der das Urteil erstritten hat.
Dabei müsse vor allem der Prospekt auf innere Schlüssigkeit unter die Lupe genommen werden. Bei fehlender Plausibilität muss der Vermittler laut Klass Nachforschungen anstellen oder eventuelle Informationslücken offenbaren. Dieser Grundsatz gelte vor allem im Rahmen des Vertriebs von Graumarktprodukten, zum Beispiel Unternehmensbeteiligungen. „Die Plausibilitätsprüfungspflicht ist somit ein scharfes Schwert für den Anleger beim Kampf um Schadensersatz. Das Amtsgericht München hat dies noch einmal deutlich gemacht“, so der Jurist. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Herbe Niederlage für Finanzberatungsunternehmen: Die Qatrana GmbH aus Grafschaft muss wegen ihrer undurchsichtigen Geschäfte mit US-Risikolebensversicherungen einem Anleger endgültig sein Geld zurückzahlen. Das Oberlandesgericht München hat sich im Berufungsverfahren ebenso wie zuvor bereits das Landgericht München I auf die Seite eines Rentners aus München gestellt. Dieser erhält nun, das sich auch die mitverklagte Firma AVA Vermögensplanung AG aus Grünwald zum Schadensersatz bereit erklärt hat, einen Großteil seines investierten Kapitals erstattet.