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Ex-Bankchef verurteilt

„Letztendlich trägt dieses Urteil die Verantwortung wieder dorthin, wo sie hingehört – nämlich zu den damalig Haupt-Verantwortlichen!“ Dr. Jürgen Klass, Anlegerschutzanwalt mit Kanzleisitzen in München und Rosenheim, freut sich über ein für eine Mandantin erstrittenes Urteil des Landgerichts Kempten. In Bezug auf eine fehlerhafte Anlageberatung wurde nicht etwa irgendwer aus der Kette der möglicherweise beteiligten Vermittler zu Schadensersatz verurteilt, sondern mit einem ehemaligen Filialleiter der Volksbank Allgäu auch mal ein Bankmanager, der in Eigenregie die älteren Kunden, die ihn schon lange kannten, zu Hause aufsuchte und vertrauensvoll in Gelddingen beriet.

Die 62-jährige Mandantin hatte auf Anraten des Ex-Bankers in gebrauchte amerikanische Lebensversicherungen investiert und sich dazu das Anlagemodel „ViaLife direct“ aufschwatzen lassen. „Viel zu unsicher und vor allem viel zu kompliziert für meine Mandantin!“ beurteilt Dr. Klass die sogenannten „Wetten auf den Tod“, die dem Anleger nur Rendite bringen, wenn ein Mensch in Amerika früher als erwartet stirbt.

Auch das Provisionsmodell, das hinter „ViaLife direct“ steht, ist nach Meinung des Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht absolut undurchsichtig. Insgesamt ging es bei Rückabwicklung und Schadensersatz um eine Summe in Höhe von rund 18.000 Euro, die der frühere Bankchef aus Fischen im Oberallgäu nun wohl aus eigener Tasche bezahlen muss. Nach dem Sachvortrag von Dr. Klass entschied das Landgericht Kempten zugunsten der Anlegerin und stellte fest, dass der selbst ernannte Finanzexperte seiner Pflicht zur Plausibilitätsprüfung des Produktes nicht nachgekommen ist. Soll heißen: Bei ordentlicher Prüfung der Anlegerbedürfnisse wäre das Finanzmarktprodukt wie ViaLife direct niemals in die engere Wahl gekommen, da es nicht die von Anlegern dieses Types geforderte Sicherheit und Einfachheit aufweist.

Der Filialleiter hatte sich im Prozess darauf zurückgezogen, selbst nur Empfehlungen der hinter ihm stehenden Beraterfirma weitergegeben zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Berufungsverfahren vor dem OLG steht zu erwarten.

LG Kempten, Urteil vom 17.05.2013, Az. 23 O 187/12

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