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Die Themenvielfalt im Bank- und Kapitalmarktrecht ist groß. Wir wollen Sie in dieser Rubrik über interessante und verbraucherrelevante Entwicklungen und Ereignisse informieren.
Nach den aktuellen Rundschreiben mit deutlichen Forderungen an die Anleger ist klar: Für die vielen Kleinanleger ist die PROKON-Kapitalanlage womöglich ungenießbar geworden.
Weiterlesen: PROKON Insolvenz: Wird Geldanlage zum Genussgift?
Jährlich investieren Privatanleger in Deutschland Milliardenbeträge in unseriöse Kapitalanlagen. Dubiose Finanzvermittler, geschäftstüchtige Berater oder Internetangebote versprechen dem Kunden Sicherheit und hohe Renditen. Die möglichen Risiken, auch die des Totelverlustes, werden nicht angesprochen.
„Der Trend ist erst einmal gestoppt“ – für Fachanwalt Dr. Jürgen Klass ist die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Effektenklausel und Prospekthaftungsklausel in den Versicherungsbedingungen von Rechtsschutzversicherern ein deutliches Signal dafür, dass ein Rückzug der Rechtschutzversicherer aus Kapitalanlageverfahren so einfach doch nicht geht.
Der Fall "Akzenta" gilt nicht nur im südlichen Bayern als Paradebeispiel von Kapitalanlagebetrug. Er ereignete sich Jahre bevor z.B. Driver & Bengsch oder S&K Schlagzeilen machten. Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass hat sich von Anfang an intensiv mit dem Fall "Akzenta" beschäftigt. Er vertritt rund zweihundert geschädigte Anleger, für die er in einer Vielzahl von Fällen zeitnah sehr gute Erfolge vor Gericht erzielen konnte, z.B dingliche Arrestbeschlüsse im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, Urteile und Prozessvergleiche.
Lange Zeit war der Maserati M 12 – ein seltenes Sammlerstück - vom Akzenta-Chef Symbol für einen Anlegerbetrug großen Ausmaßes. Das Insolvenzverfahren zieht sich hin, auch wenn der Maserati schon lange einen neuen Besitzer hat. Der Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach hat nun endlich in einem Schreiben an Anlegeranwalt Dr. Jürgen Klass aus München die Weichen für eine Auszahlung von Gläubigern gestellt.
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Bonn vom 16.04.2013 - 8 S 293/12 bestätigt es wieder einmal: Eine Klausel, die bei Abschluss eines Verbraucher-Kreditvertrages den Verbraucher zur Zahlung eines "Bearbeitungsentgelts“ verpflichtet, ist unwirksam.