Standort München
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Ein Vermittler, der als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers anzusehen ist und der im Pflichtenkreis des Anbieters der Vermögensanlage tätig wird, kann auch eigenen beratungs vertraglichen Aufklärungspflichten unterliegen (vgl. OLG Karlsruhe, 12.03.2013 - 17 U 175/12). Wenn der Käufer einer Wohnung falsch informiert wird, kann er den Vermittler direkt verklagen. Der Vermittler muss dann aus dem Gesichtspunkt der beratungsvertraglichen Pflichtverletzung den Schaden ersetzen, der dem Käufer aufgrund des Immobilienanlagegeschäfts entstanden ist.
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