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Das Wort „Anlegeranwalt“ bekommt in diesen Tagen ein seltsames Geschmäckle.
Einige schnell aus dem Boden gestampfte Interessengemeinschaften – aufgestellt durch Anlegerschutz-Rechtsanwälte oder bestehende Vermittlergruppen – geraten zunehmend in den Verdacht, einem nicht ganz sauberen Ziel zu dienen. Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrechtaus München, ist der Meinung, dass ein Großteil der aktuellen Schutzgemeinschaften auf Basis „krummer Deals“ zwischen Vermittlern und angeblichen Verbraucheranwälten zusammen kommt. Dr. Klass: „Die Vermittler sollen die Adressen der Anleger liefern, dafür verspricht der jeweilige Anwalt im Gegenzug, nicht gegen die Vermittler vorzugehen, bzw. die Mandanten davon zu überzeugen, dass dies kein lohnender Weg ist!“
Im Rahmen berufsrechtlicher Bestimmungen und eines allgemein gültigen Ehrenkodex für Rechtsanwälte ist das alles andere als zulässig: „Das ist ganz klar ein massiver Interessenkonflikt und es drängt sich zwangsläufig der Verdacht auf, dass diese Anwälte im Mandat für den Anleger nicht den besten Weg empfehlen, sondern den, der für den Vermittler optimal ist.“ Das große Geld verdienen die Anwälte und die Vermittlerorganisationen, die für einen florierenden Adresshandel sorgen.
Vermittler sollen je nach Ziel der dubiosen Vereinigungen sogar Provisionen für die Weiterleitung der Anlegeradressen an den Anwalt erhalten. In einigen Fällen ist außerdem bekannt geworden, dass Vermittler ihren Kunden bestimmte neue Produkte empfehlen sollen, falls durch einen Verfahrenserfolg „frisches Geld“ in den Kreislauf gespült werden sollte.
Dr. Klass: „Das Vermittlerverhalten ist häufig schon allein datenschutzrechtlich nicht zu machen und geht gegen den Anleger, der in jedem Fall nur verlieren kann. Unsere Kanzlei verurteilt solche Initiativen und Geheimabsprachen auf das Schärfste und ist fest überzeugt, dass sich Vermittler mit sauberer und berufsrechtlich wie moralisch korrekter Einstellung am besten einen Gefallen tun können.“
Vermittler sollten den Weg größtmöglicher Transparenz und Ehrlichkeit wählen, um auch in Zukunft ihrem Beruf seriös nachgehen zu können. Das Verkaufen von Adressen oder die Empfehlung eines bestimmten Spezialanwaltes für die Zusage, von den eigenen Kunden nicht verklagt zu werden, ist sehr bedenklich und beschädigt den Ruf der Branche. Dr. Klass appelliert: „Das Ansehen des Berufsstandes der Finanzvermittler ist ohnehin schon am Boden, zerstören Sie es nicht endgültig!“
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