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Wer als Anleger richtig zocken will, für den sind Swaps genau das richtige! Aber was das Spielerherz erfreut, ist so gar nichts für Anleger, die in ihrer Portfoliostrategie eindeutig auf Sicherheit gehen und deren Beratern dies auch klar sein müsste, selbst wenn der Kunde dies nicht ausdrücklich unterstrichen hat. Für Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht aus Rosenheim, ist es ein absolutes Unding, Senioren, die ihr Erspartes für die Altersversorgung optimieren wollen, zu Zinswetten und ähnlich haarsträubend spekulativen Finanzprodukten zu raten. Bei Swaps geht es um Wetten auf bestimmte Entwicklungen.
Ab in den Papierkorb: Unseriöse Anwaltsschreiben an Kapitalanleger +++ Rechtsanwälten ist nicht erlaubt, in unsachlicher Weise oder um die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall zu werben. Etliche Rundschreiben von sog. Anlegerschutzkanzleien sind aber offensichtlich nur auf Erteilung von lukrativen Einzelaufträgen gerichtet.
Weiterlesen: Warum Anleger nicht jedem Anwaltsschreiben glauben sollten
Als Lektüre zu empfehlen ist die Warnliste „Geldanlageangebote“ der Stiftung Warentest. Sie gibt Anlegern einen Überblick über dubiose, unseriöse oder riskante Geldanlageangebote.
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