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Mehr Anlegerschutz

Der Bundesrat hat am 06.02.2015 die Pläne der Bundesregierung für einen verbesserten Kleinanlegerschutz auf dem "Grauen Kapitalmarkt" beraten und zu dem Gesetzentwurf umfangreich Stellung genommen.

 

 Der Bundesrat möchte die Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Verfolgung von Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften weiter ausdehnen. Kritisiert wird, dass im Gesetzentwurf bisher vorgesehene Regelungen im Ergebnis die Handlungsbefugnisse eher einschränken würden, als sie zu erweitern. Zudem wird moniert, dass die geplanten Regeln zur Prospekthaftung teilweise hinter den bereits bestehenden Schutzvorschriften zurückbleiben. Die Länder regen zudem an, für die Geschäftsleitung der Anbieter von Vermögensanlagen in Fällen besonders schwerer Pflichtverletzung die Einführung einer persönlichen Haftung zu prüfen.

 

Die Bundesregierung möchte mit ihrem Gesetzentwurf Verbraucher auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt künftig besser schützen und verhindern, dass sie Opfer unseriöser Renditeversprechen werden. Hierzu sollen sowohl bessere Informationen der Verbraucher über Anlageprodukte als auch verbesserte Sanktionsmöglichkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beitragen. Der Entwurf sieht daher unter anderem vor, die sogenannte Prospektpflicht zu erweitern und zu konkretisieren. Erwerber risikobehafteter Vermögensanlagen sind künftig umfassend, vollständig und aktuell über die Seriosität von Anlagen zu informieren. Zudem soll der Entwurf Anleger besser vor aggressiver Werbung für Finanzprodukte schützen.

Mit dem Gesetzentwurf (www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0601-0700/638-14.pdf?__blob=publicationFile&v=1) und den Äußerungen des Bundesrates wird sich nun der Bundestag befassen.

 

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