Verbraucherrechte bei Finanzdienstleistungen und Kapitalanlagen

Nachrichtenseite

zum Kapitalanlegerschutz

Alles Wichtige aus Politik, Gesetzgebung, Rechtsprechung und mehr.

Standort München
Schwanthalerstrasse 9-11
80336 München
Telefon: 089 / 5454793

Standort Rosenheim
Münchener Str. 30/IV
83022 Rosenheim
Tel.: 08031 / 9411460

>> Kontakt

Service

Was können wir für Sie tun? Wir rufen gern zurück, vereinbaren einen Termin oder klären auch die Sachlage auf Wunsch per email ab. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine anwaltliche Beratung nicht zum Nulltarif zu haben ist und dies auch rechtlich nicht zulässig wäre.  Bitte nutzen Sie unser Erstberatungsangebot.

Rechtsanwalt Rosenheim

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht am Kanzleistandort Rosenheim regelmäßig vor Ort, um Mandanten aus der Region Rosenheim direkt, zeitnah und barrierefrei betreuen zu können. Der Weg nach München ist gerade alteren Opfern von Kapitalanlagebetrug nicht immer und vor allem auch nicht oft zuzumuten - trotzdem verlangt eine intensive Mandantenbetreuung auch den persönlichen Kontakt.

Sie erreichen Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass in Rosenheim unter nachfolgender Adresse. Um eine telefonische Terminabsprache wird gebeten

Kanzlei Dr. Klüver, Dr. Klass, Zimpel & Kollegen

Standort Rosenheim
Münchener Str. 30/IV
83022 Rosenheim


Tel.: 08031 / 9411460


  • Vorstellung Dr. Klass in "Himmelblau"
  • Kanzleiportrait
  • Rechtsanwalt München

    Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und auch am Kanzleistandort München  regelmäßig vor Ort, um Mandanten aus dem Großraum München direkt, zeitnah und barrierefrei betreuen zu können. Sie finden unsere Kanzlei in unmittelbarer Nähe beim Deutschen Theater.

    Sie erreichen Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass in München unter der nachfolgenden Adresse. Um eine telefonische Terminabsprache wird gebeten.

    Kanzlei Dr. Klüver, Dr. Klass, Zimpel & Kollegen
    Standort München
    Schwanthalerstr. 9 - 11
    80336 München

    Tel.: 08031 / 9411460

    Honorarvereinbarung

    Leider versagt vielen Geschädigten die Rechtsschutzversicherung die Gefolgschaft. Das bedeutet, dass unsere Mandanten keinen Kostenschutz erhalten. Es besteht dennoch die Möglichkeit, die Kostenbelastung gering zu halten. Wir bieten an, außergerichtlich zu einem Stundensatz von Euro 180 zzgl. MwSt. zu arbeiten. Dabei kann auf Wunsch zusätzlich vereinbart werden, dass sich die Anwaltstätigkeit zunächst auf nicht mehr als fünf oder zehn Arbeitsstunden erstrecken darf. Dadurch bekommen unsere Mandanten Rechtssicherheit und können das Honorar klar kalkulieren.

    Mit dem Stundensatz werden sämtliche außer- bzw. vorgerichtlichen Tätigkeiten abgegolten. Hierzu zählen insbesondere: Mandatsbezogenes Akten- und Literaturstudium, Auswertung der übergebenen Unterlagen mit rechtlicher Bewertung der Angelegenheit und Individualisierung der Anspruchsgegner, Rechtsprechungsrecherche, mündliche und fernmündliche Besprechungen mit dem Auftraggeber und Dritten, Fahrt- und Wartezeiten bei Terminwahrnehmungen beim Auftraggeber, Anfertigungen von Anspruchsschreiben, Verträgen und sonstigen Schriftstücken, Korrespondenz mit Auftraggeber, Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, etc.

    Rechtsschutz

    Gerne stellen wir für Sie eine Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Das Erstanschreiben ist kostenlos.

    Aus praktischer Erfahrung wissen wir, dass einige Versicherer eine ausführliche Sachverhaltsschilderung und umfassende Einschätzung der Rechts- und Beweislage verlangen; außerdem wird die Zusendung aller Unterlagen (auch der Anlageprospekte) verlangt. Wenn wir für Sie den Schriftwechsel mit Ihrer Versicherung führen sollen, so sprechen Sie bitte mit uns vorab über die anfallenden Gebühren für diese Tätigkeit.

    Leider gibt es gelegentlich Sachbearbeiter, die es unseren Mandanten sehr schwer machen, im Kapitalanlagerecht die Deckungszusage zu bekommen. In der Praxis kommt es jedenfalls zuweilen vor, dass die Korrespondenz mit der Versicherung den Anwalt zeitlich mehr beansprucht als die eigentliche Hauptsache, um die es Ihnen geht. Allgemein können wir feststellen: Manche Versicherungen verschleppen alles, fordern zehnmal die gleichen Informationen an und lehnen dann am Ende unter fadenscheinigen Vorwänden ab.

    Wir vertreten Sie

    Ob und in welchem Umfang Rechtsansprüche gegen die Initiatoren/Prospektherausgeber oder andere Beteiligte, z.B. Vermittler, zustehen, lässt sich am sinnvollsten im Rahmen einer persönlichen Beratung in einem unserer Büros klären. Insbesondere die Vermittlerhaftung ist oft ein Thema. Mit den Mandanten werden in der Kanzlei Zeichnungsschein, Prospekt und sonstige Unterlagen durchgesehen, die Haftung dem Grunde und der Höhe nach geprüft, die Kostenrisiken erklärt und die Beweisrisiken sowie den Gerichtsstand angesprochen.

    All dies nimmt gewöhnlich ein bis zwei Stunden in Anspruch.

    Etwaige Leistungen einer Rechtsschutzversicherung werden auf das vereinbarte Honorar angerechnet. Wir beraten Sie z.B. gerne bei folgenden Finanzprodukten und Wertanlagen:

  • Geschlossene Fonds (Medien, Schiffe, Immobilien)
  • Kommanditbeteiligungen
  • Atypische Beteiligungen
  • Inhaberschuldverschreibungen
  • Mezzanine-Kapital
  • Genussrechte/-scheine
  • Zertifikate
  • Lebensversicherungen
  • Swaps
  • Stille Beteiligungen
  • Aktien(fonds)
  • Anleihen
  • Schrottimmobilien
  • Kombinationsfinanzierung von Immobilien über Lebensversicherung/ Bausparvertrag


  • Als Spezialmaterie behandeln wir die Beratung über problematische Kreditverhältnisse. Das gleiche gilt für den Beistand zur Vermeidung von Insolvenzen. Insoweit werden individuelle Honorarabsprachen getroffen.

    Erstberatung für Kapitalanleger

    Viele Anleger stehen nach einigen Jahren vor den Trümmern ihrer Kapitalanlage. Versprechungen, mit denen sie zum Abschluss der Anlage bewegt wurden, haben sich nicht erfüllt. Stattdessen muss der Totalverlust der Anlage in Kauf genommen werden. Zusätzlich drohen erhebliche Nachschusspflichten. Sie möchten, dass wir prüfen, ob sich bei der getätigten Finanzanlage ein außergerichtlicher Ansatz bietet, der eine rasche und kostengünstige Rückabwicklung ermöglicht?

    Diesen Service bieten wir Ihnen gleichfalls für eine Pauschale von 250,00 € inklusive MwSt. an.

    Risikocheck

    Viele Privatanleger haben sich - meist auf Anraten ihrer Bank oder Finanzberater - auf Produkte eingelassen, die sie nur unzureichend verstanden und kaum durchschaut haben. Sie möchten, dass wir die Risiken Ihrer Kapitalanlage prüfen? Gerne kann in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder schriftlich Ihre Anlage hinsichtlich Verlustrisiko, Nachschusspflicht, Absicherung im Insolvenzfall und allgemeinen Negativszenarien bewertet werden. Sie erhalten den Risikocheck innerhalb weniger Werktage, nachdem wir alle relevanten Angaben von Ihnen erhalten haben.

    Diesen Service bieten wir Ihnen für eine Pauschale von 250,00 € inklusive MwSt. an.

    Risikocheck Ihrer geplanten Vermögensanlage

    Gerne beraten wir Sie auch vor Abschluss einer Kapitalanlage, um eventuellen Schaden von Ihnen abzuwenden. Sie erhalten den Risikocheck innerhalb weniger Werktage, nachdem wir alle relevanten Angaben von Ihnen erhalten haben.

    Diesen Service bieten wir Ihnen ebenso für eine Pauschale von 250,00 € inklusive MwSt. an. Gerne beraten wir Sie auch vor Abschluss einer Kapitalanlage, um eventuellen Schaden von Ihnen abzuwenden. Sie erhalten den Risikocheck innerhalb weniger Werktage, nachdem wir alle relevanten Angaben von Ihnen erhalten haben. Diesen Service bieten wir Ihnen ebenso für eine Pauschale von 250,00 € inklusive MwSt. an.

    Presseservice

    Damit Sie unsere Pressemitteilungen aktuell erreichen, nehmen wir Sie gern in unseren Verteiler auf. Bitte füllen Sie hierzu das nebenstehende Formular aus und senden uns Ihre Kontaktdaten zu.

    Wenn Sie an einer Berichterstattung über laufende Kapitalanlageverfahren interessiert sind, die medienwirksam sind und von der Kanzlei Dr. Klüver, Dr. Klass, Zimpel & Kollegen begleitet werden, bitten wir ebenso darum, das nebenstehende Kontaktformular zu nutzen. Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass II wird sich dann umgehend bei Ihnen melden.



    Laufende Verfahren (Auswahl):

    • Vertretung von Lehman-Geschädigten
    • Vertretung von ViaLife-Geschädigten
    • Vertretung von Schiffsfonds-Geschädigten
    • Vertretung von Bayernareal-Geschädigten
    • Vertretung von MKV-Geschädigten (Münchener Kapital- und Vermögensverwaltung KG)
    • Vertretung von Akzenta-Geschädigten
    • Vertretung von S&K-Geschädigten

    Provisionsrechner

    Wie hoch sind Berater-Provisionen? Für anstehende Schadensersatzverfahren ist z.b. das Verschweigen so genannter Kick-Backs von großer Bedeutung. Rechnen Sie hier aus, welche Summen ihnen bei der Beratung quasi unterschlagen wurden.

    Weiterlesen: Provisionsrechner