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Grüne Finanzanlagen

Der Boom des grünen Kapitalmarkts lockt unseriöse und nur auf eigenen Profit bedachte Geschäftemacher & Finanzdienstleister an.

Der Umstand, dass es ein allgemeingültiges Güte- und Qualitätssiegel für ökologische Investments nicht gibt, ist das eine; das andere ist die Tatsache, dass häufig versucht wird, Anleger mit falschen Informationen hinters Licht zu führen: Die Ertragsprognosen sind schöngerechnet, und die verwendeten Begriffe („Rückzahlungsgarantie“, „Sachwertanlage“, „Festzinsausschüttungen“) suggerieren eine trügerische Sicherheit. Wichtige Informationen stehen oft nur ganz klein in der Fußnote.

Die Renditeerwartung beruht bei näherem Hinsehen sehr oft nur auf Annahmen und Hoffnungen – statt auf harten Fakten. Der Anleger muss hinter die Kulissen blicken und fragen: Wie realistisch sind die vorhergesagten Umsatzzahlen? Steht die Kapitalstruktur des Unternehmens auf gesunden Füßen? Sind die prognostizierte Kapitalentwicklung und die angekündigte Wertschöpfung plausibel? Werden Angaben über die Höhe und die zeitliche Verteilung der Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten gemacht? Wie hoch ist die Gesamtkostenquote? Investitionen sollten nur in Frage kommen, wenn klar und eindeutig beschrieben wird, in welche Objekte wie viel Geld investiert wird. Finden sich dazu nur wenige und zudem schwammige Aussagen, muss klar sein: Finger weg!

Ratschlag Nr. 1: Wer sich als Verbraucher informiert, etwa mit einem Ratgeberbuch über Kapitalanlagen, oder mit dem Besuch eines Fachvortrags bei der Volkshochschule, kann einem Finanzberater besser auf den Zahn fühlen. Die monatlich erscheinende Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest nimmt regelmäßig grüne Anlageangebote unter die Lupe. Ferner veröffentlicht die Stiftung Warentest auf ihrer Website www.test.de in der Rubrik „Geldanlage + Banken“ eine Warnliste zu Geldanlageangeboten. Eine weitere Hilfe sind Checklisten, wie sie zum Beispiel die Verbraucherzentrale Bayern anbietet, zu finden auf www.verbraucherzentrale-bayern.de in der Rubrik „Finanzen“ im Abschnitt „Geldanlage“.

Ratschlag Nr. 2: Unterschreiben Sie nur dann, wenn Sie das Produkt und die Vertragsbedingungen weitgehend verstanden haben und bereit sind, alle Kosten, Risiken und Nebenwirkungen zu akzeptieren. Vor allem langfristige Investments mit Auslandsbezug und ungewissen Zukunftsaussichten setzen eine genaue Information über das zugrunde liegende Grundgeschäftsmodell voraus. Im Zweifel sollten Sie sich von neutralen Stellen zu Angebot und Anbieter informieren lassen. Das geht am einfachsten, wenn Sie die Produktangaben in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Verbraucherzentrale vor Ort überprüfen lassen. Die Gebühr dafür lohnt sich, gemessen an möglichen Verlusten, die bei einer schlechten Anlage drohen, allemal. Eine Zweitmeinung kann auch anderweitig eingeholt werden. Es gibt spezialisierte Gutachter, unabhängige Finanzberater und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, die jeweils auf Basis eines Pauschalhonorars einen Kapitalanlage-Check anbieten. Nach dem neuen Honorarberatungsgesetz dürfen die Begriffe “Honorarberater” und “unabhängige Finanzberatung” nur noch von jenen Beratern genutzt werden, die vollständig auf die Entgegennahme von Provisionen oder sonstigen Vergünstigungen verzichten und sich ausschließlich von ihren Mandanten bezahlen lassen.

Ratschlag Nr. 3: Gehen Sie in Ruhe mit Ihrem Berater den Verkaufsprospekt durch, und zwar von vorn bis hinten. Es handelt sich um eine ernst zu nehmende Broschüre, die umfassend über das Investment, seine Konzeption, die Chancen und Risiken Auskunft gibt. Lassen Sie sich erklären, wofür die Gelder konkret verwendet werden, und wie viel an "Nebenkosten" von dem Anlagebetrag abgeht. So kassieren Treuhänder, Initiatoren, der Vertrieb, die Bank usw.; je höher die Abzüge sind, desto unwahrscheinlicher wird eine gute Rendite. Lesen Sie, was Sie unterschreiben, und unterschreiben Sie nichts, was nicht der Wahrheit entspricht. Quittieren Sie nichts, was Sie nicht erhalten haben und unterschreiben Sie keine Erklärungen zur ordnungsgemäßen Beratung. Ob die Beratung tatsächlich in Ordnung war, kann im Streitfall nur ein Richter bewerten.

Letztlich gelten bei ökologischen Investments die gleichen Regeln wie bei jeder anderen Geldanlage: Niemand hat etwas zu verschenken. Wer seinen Anlegern besonders hohe Renditen verspricht, hat seine Gründe dafür. In der Regel handelt es sich um den Ausgleich für ein höheres (nicht selten verstecktes) Risiko. Insbesondere die im grünen Anlagebereich beliebten Direktinvestitionen und Gesellschaftsbeteiligungen sind mit Unwägbarkeiten verbunden, die sich unter Umständen in einem Totalverlust der eingesetzten Mittel niederschlagen können.

Dr. iur. Jürgen Klass [Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht]

Anlegerschutz-Thema

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