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Schuldfrage / Mitschuld

Viele vom Schneeballsystem der Marketing Terminal GmbH betroffene Opfer fragen sich in diesen schlimmen Tagen nach dem Zusammenbruch des Systems was nun zu tun ist.

Nach anfänglichen Erfolgen und im Vertrauen auf die Stabilität hatten zahlreiche Opfer teils sechsstellige Summen investiert. Die Süddeutsche Zeitung spricht von einer Schadenshöhe von 40 Millionen Euro. Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus München, vertritt bereits Mandanten, zum einen im im bereits am 15. Oktober eröffneten vorläufigen Insolvenzverfahren, aber auch bei der Wahrung zivilrechtlicher Ansprüche gegen die Hauptverantwortlichen,

Während die Anmeldung zur Insolvenztabelle nach der Eröffnung des offiziellen Insolvenzverfahrens eine Formsache ist, wird es im zivilrechtlichen Verfahren kompliziert. Laut Klass wird die Frage nach dem Mitverschulden eine große Rolle spielen: "Wir haben so etwas in ähnlichen Verfahren schon erlebt: Opfer werden sich vor Gericht  fragen lassen müssen, ob man nicht leichtgläubig auf das grundsätzlich eher unglaubwürdige und unseriöse Angebot hereingefallen ist. Oft wird Opfern hier die gleiche Schuld wie den Verursachern zugewiesen, am Ende gehen die Betrogenen dann leer aus!"

Im vorliegenden Fall dürfte es aber gute Chancen geben: Das professionelle Auftreten und die Tatsache, dass kaum ein Betroffener wirklich wusste, was da überhaupt passiert, spricht dafür, dass Opfer wissentlich überrumpelt wurden und sie gar keine Chance hatten, sich mit technischen oder wirtschaftlichen Faktoren ihrer Geldanlage auseinander setzen zu können. Klass: "Notwendige Aufklärung wurde meiner Meinung nach strikt vermieden, es gibt halbstündige Videos im Netz, die mit keiner Silbe auf das eigentliche Geschäft der Marketing Terminal GmbH eingehen sondern nur gebetsmühlenartig die Gewinnchancen herunterleiern."

Ob die Vermittler der Geldanlage zur Verantwortung gezogen werden können ist zweifelhaft. Allerdings gibt es Foren im Netz, deren Betreiber zweifelsfrei als Vermittler gearbeitet haben. Klass: "Da dürfte es auch ein Provisionsmodell gegeben haben!" Wer also professionell als Vermittler aufgetreten ist und dafür auch noch Geld oder sonstige Vergünstigungen bekommen hat, der könnte auch schadensersatzpflichtig sein. Aus Gesprächen mit Betroffenen hat Klass aber auch erfahren, dass vielfach im Familien- und Freundeskreis für das Schneeballsystem geworben wurde: "Die Leute haben nicht nur Geld verloren, sondern auch Familien und Freundschaften zerstört - das ist das eigentlich Schlimme an diesen Systemen!"

Anlegerschutz-Thema

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