Verbraucherrechte bei Finanzdienstleistungen und Kapitalanlagen

Nachrichtenseite

zum Kapitalanlegerschutz

Alles Wichtige aus Politik, Gesetzgebung, Rechtsprechung und mehr.

Standort München
Schwanthalerstrasse 9-11
80336 München
Telefon: 089 / 5454793

Standort Rosenheim
Münchener Str. 30/IV
83022 Rosenheim
Tel.: 08031 / 9411460

>> Kontakt

Seniorin verliert Vermögen

Eine Seniorin, die in München wohnt und im Herbst 94 Jahre alt wird, hatte ihre Lebensersparnisse der Postbank anvertraut.

Dort hatte die alleinstehende Dame einen Kundenbetreuer, der für Vermögensanlagen zuständig war und sie viele Jahre lang beraten hat. Die gutgläubige Rentnerin ging davon aus, in guten Händen zu sein. Dies indes war ein Trugschluss: Der Berater, der es später sogar zum Zweigstellenleiter der Postbankfiliale in Schwabing schaffte, zog vom Konto der Kundin Geldbeträge in erheblicher Höhe ab, ohne dass sie davon wusste oder dies jemals gebilligt hätte. Insgesamt wurde ein Geldbetrag von annähernd 200.000,- Euro veruntreut und vom Berater für eigene Zwecke ausgegeben.

RA Dr. Klass wirft der Postbank vor, dass die internen Kontrollmechanismen völlig versagt haben. Bereits systembedingt hätte es niemals zu diesen hohen Auszahlungen kommen dürfen. Die Zulässigkeit der Abhebungen hätte jeweils zuvor kritisch überprüft werden müssen. Offenbar verhielt es sich so, dass der Mitarbeiter der Postbank schalten und walten konnte, wie er wollte. Das Organisationsverschulden ist insoweit evident. Von einem Geldinstitut kann verlangt werden, dass es seinen Geschäftsbetrieb zum Schutz des Rechtsverkehrs und der Kunden so organisiert, dass Untreuehandlungen ausgeschlossen sind und keine Sicherheitslücken im Zusammenhang mit dem Umgang von Kundeneinlagen auftreten.

Aufgrund der bestehenden Geschäftsverbindung zur Postbank konnte die Rentnerin selbstverständlich, zumal sie ja auch langjährige Bestandskundin war, davon ausgehen, dass jederzeit ihre Ersparnisse sicher aufbewahrt werden und sich daran keine fremde Person, insbesondere kein Mitarbeiter der Postbank, unrechtmäßig bereichert.

Herrn RA Dr. Klass gelang es zwischenzeitlich, den – mittlerweile fristlos gekündigten – Mitarbeiter der Postbank dazu zu zwingen, vor einem Notar ein vollstreckbares Schuldanerkenntnis abzugeben. Der Schuldner erkennt darin an, einen Betrag von Euro 196.000 zu schulden; insoweit unterwirft er sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen.

Ungeachtet dessen wurde – unter Mitwirkung von RA Dr. Klass – das Vermögen des Ex-Mitarbeiters der Postbank vollumfänglich gepfändet, insbesondere die Wohnung, das Haus, sowie alle Konten. Damit ist es dem Schuldner verwehrt, sein Vermögen zu verstecken bzw. zu versilbern und dann außer Landes zu bringen.

Mit dem vollstreckbaren Schuldanerkenntnis und den parallel dazu erwirkten Pfändungsmaßnahmen hat RA Dr. Klass den Boden für einen vollständigen Schadensausgleich bereitet. Sollte die Postbank jegliche Schuld von sich weisen und nicht gewillt sein, sich am Schadensausgleich zu beteiligen, wären Weiterungen unvermeidlich. Insbesondere wird dann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – als oberste Gewerbepolizei – eingeschaltet, ferner der Banken-Ombudsmann.

Der Fall zeigt letztlich, dass man auch als Kunde eigentlich seriöser Privatbanken vor bösen Überraschungen nicht gefeit ist. Im Streitfall wurde die Veruntreuung nur durch einen Zufall entdeckt, da die Kundin betagt ist und damit zu kämpfen hat, alles zu überblicken.

RA Dr. Klass wird über diesen Fall weiter berichten.

 

 

 

Anlegerschutz-Thema

Kostenlose Erstberatung

Nutzen Sie unseren Fragebogen für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Senden Sie uns den Fragebogen ausgedruckt per Post oder gescannt per Mail oder Fax zu.

Schnellkontakt