Immobilienkredit

Während noch vor wenigen Jahren Darlehen zu einem Zinssatz von 4 bis 5 Prozent als günstige Finanzierung abgeschlossen worden sind, können bei dem derzeit niedrigen Zinsniveau Darlehen im Durchschnitt mit einem halb so hohen Zins abgeschlossen werden.

Viele Kreditnehmer ärgern sich, weil sie an die alten Verträge gebunden sind, viele Leute nutzen aber auch ihre Chance, das nicht mehr als günstig empfundene Darlehen los zu werden. Der juristische Kniff besteht in der Erklärung des Vertragswiderrufs. Hintergrund: Der Großteil der der im Zeitraum 2002 bis 2010 zum Verbraucherdarlehensvertrag erteilten Widerrufsbelehrungen ist fehlerhaft. Die falsche Belehrung führt dazu, dass die (eigentlich 14-tägige) Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat und somit der Vertrag auch noch heute rückgängig gemacht werden kann. Machen Bankkunden von diesem Recht Gebrauch, so ist es unerheblich, aus welchen Gründen sie aus dem Darlehen aussteigen. Deshalb ist es auch zulässig, wenn Kunden die derzeitige Niedrigzinsphase nutzen wollen, entschied das Landgericht Ulm (Az.: 4 O 343/13). Sogar bei bereits abgewickelten Darlehensverträgen kommt ein Widerruf in Betracht.

 

Wer profitiert vom Widerruf? Vor allem diejenigen Verbraucher,

- die beabsichtigen, die dem Darlehen als Sicherheit dienende Immobilie zu verkaufen. Diesen Personen steht zwar ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, der Bank steht aber der Ersatz des Zinsschadens zu, den diese wegen der vorzeitigen Vertragsauflösung erleidet (sog. Vorfälligkeitsentschädigung). Diese Vorfälligkeitsentschädigung beläuft sich in der Regel auf mehrere (zehn-) tausend Euro.

- die ihr Darlehen in einer Summe abzahlen möchten, ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

- die den heute günstigen Zinssatz für die nächsten 10 Jahre sichern und ihre Kredite umschulden möchten.

- die sich mittels eines Forwarddarlehens noch vor wenigen Jahren einen vermeintlich günstigen Zins sichern wollten und ohne Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung aus dem Vertrag aussteigen wollen, um den heute günstigen Zinssatz zu nutzen.

 

Wer prüft, ob die Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag fehlerhaft ist?

Die Vielfalt der Formulierungen in den Belehrungen macht eine fachkundige Prüfung erforderlich. Es kommt auf jedes einzelne Wort an. Das Internet bietet inzwischen eine hohe Informationsfülle, ersetzt aber keine juristisch fundierte Prüfung und Bewertung im Einzelfall. In Anbetracht der Höhe der möglichen Ersparnisse lohnt es sich, die Beratungsgebühr beim Anwalt zu investieren. Alternativ bieten Verbraucherzentralen ihre Hilfe an, empfehlen aber bei einem positiven Prüfungsergebnis ohnehin zumeist die Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsanwalts.

 

Was passiert nach Erklärung des Widerrufs gegenüber der Bank?

Das Darlehen wird rückabgewickelt, das heißt beide Seiten werden so gestellt, als sei der Darlehensvertrag nie abgeschlossen worden. Der noch offene Darlehensbetrag muss vom Kunden zurückgezahlt werden und die Bank muss den geleisteten Zins und etwaige Gebühren für die gesamte Laufzeit zurück erstatten, sowie bereits geleistete Zahlungen verzinsen. Die Bank darf freilich für die Zurverfügungstellung des Geldes einen sog. marktüblichen Zins berechnen. Also einen Zinssatz, der zu den Marktzinsen für die entsprechende Laufzeit galt, zuzüglich einer angemessenen Marge für die Bank, die wiederum von Kriterien wie Bonität des Kunden und Werthaltigkeit der Sicherheit mitbeeinflusst wird.

 

Was kostet die Prüfung beim spezialisierten Rechtsanwalt?

In der Kanzlei Dr. Klüver Dr. Klass Zimpel & Kollegen fällt für die Überprüfung der Widerrufsbelehrung nebst Darlehensvertrag und umfassende persönliche Beratung zu den Erfolgsaussichten und zur weiteren Vorgehensweise eine Erstberatungsgebühr von € 297,50 brutto an. Bei einer weiteren anwaltlichen Tätigkeit ist die Abrechnung über ein Stundenhonorar die kostengünstigste Variante. Denn die gesetzliche Vergütung würde sich nach dem regelmäßig sehr hohen Streitwert (grds. Darlehensnennbetrag) richten.

 

Anlegerschutz-Thema

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